Samstag, 24. Januar 2009
 
Basisradios in Lateinamerika sollen legalisiert werden PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von cerigua-poonal   
Mittwoch, 18. April 2007

Kommunale und partizipative Radiosender sind in vielen Gebieten Lateinamerikas wichtige Kommunikationsmittel, die nicht allein der Unterhaltung und Information im herkömmlichen Sinn dienen. Sie verbreiten Erziehungsprogramme zu Themen wie Gesundheit, Landwirtschaft oder Familienplanung und sind wichtige Instrumente der Vernetzung. In den meisten Ländern ist es zwar einfach, eine Lizenz für einen Kommerzsender zu bekommen, doch Basisradios haben es schwer. Das soll sich jetzt ändern, wenn es nach der Interamerikanischen Menschenrechtskommission CIDH geht.

Die Interamerikanische Menschenrechtskommission CIDH (Comisión Interamericana de Derechos Humanos) empfahl den Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS), die Arbeit Der Bericht hebt hervor, dass nach Meinung der CIDH-Abteilung für Rede- und Meinungsfreiheit Basisradios, wenn sie im legalen Rahmen arbeiten können, zum Sprachrohr der armen Schichten werden könnten und die besten Zugangsvoraussetzungen und Chancen zur Partizipation für diesen Teil der Bevölkerung schüfen.

Ebenso wird betont, dass das Fehlen einer angemessenen gesetzlichen Regelung in der Praxis dazu führe, dass es in der Region im Moment Radiosender gebe, die am Rande der Legalität arbeiteten und deshalb technischen Störungen bei der Übertragung, juristischer Unsicherheit und gewalttätiger Aggression ausgesetzt seien.

Als erste reagierte die uruguayische Regierung, die Mitte April wissen ließ, sie wolle in den kommenden Jahren Basisradios zu legalisieren. Dazu will man ein beratendes Gremium für Basisrundfunk ins Leben rufen, das anhand verschiedener Kriterien die Genehmigungen erteilen soll. Diese Information wurde von der uruguayischen Tageszeitung „El Observador“ veröffentlicht und beruht auf einem Interview mit Edgardo Ortuño, einem Abgeordneten der sozialdemokratischen Partei „Vertiente Artiguista“.

Nach Angaben des Abgeordneten sieht das Gesetzesprojekt vor, dass der Staat „eingetragenen gemeinnützigen Vereinen“ eine Konzession zum Betreiben eines Basisradios erteile. Die Organisationen dürften jedoch weder direkt noch indirekt mit einer anderen Rundfunkfrequenz in Verbindung stehen. Ortuño sagte, dass die Frequenzen mittels einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden sollen. Interessierte Gruppen könnten sich bewerben, zudem solle das Projekt öffentlich beworben werden. Man wolle die Reichweite der neuen Basisradios nicht geographisch beschränken, sondern sie aufgrund von Zugangsoffenheit und sozialen Zielsetzungen der Projekte festlegen.

Als fundamentale Kriterien nannte Ortuño die beabsichtigte Bereitstellung von Dienstleistungen, die der Gemeinde zugute kommen sowie die Planung von Mechanismen, welche die Bürgerbeteilung bei der Leitung und Programmgestaltung des Senders sichern sollen. Zudem lege man Wert darauf, dass die Organisation auch bisher schon im beantragten Verbreitungsgebiet sozial tätig war und entsprechende Referenzen vorliegen.

< zurück   weiter >